Kampf gegen ...
Kampf gegen Kindesmissbrauch
Bundesrat debattiert Gesetzentwurf zur Bekämpfung
sexualisierter Gewalt gegen Kinder / Bayerns Justizminister Eisenreich fordert eigenen Straftatbestand für die Betreiber kinderpornografischer Foren: "Wer einen Marktplatz für Kinderpornografie betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter"
Der Bundesrat berät heute (27. November) den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: "Es ist unsere Verantwortung, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um Kindesmissbrauch zu verhindern. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern zum Verbrechen hochgestuft werden soll. Bayern hat sich seit Jahren dafür eingesetzt. Wer Kinder sexuell missbraucht, muss vom Gesetz als das eingestuft werden, was er ist: ein Verbrecher."
Das Reformpaket geht dem Minister noch nicht weit genug. Eisenreich fordert darüber hinaus, die Betreiber von Kinderpornografie-Foren stärker ins Visier zu nehmen. "Kinderpornografie wird heute fast ausschließlich in Foren oder Boards verbreitet und getauscht. Die Betreiber schaffen einen Marktplatz für den Austausch von Bildern oder Videos und fachen die Nachfrage nach immer neuem und härterem Material an. Die Betreiber begehen Unrecht, das deutlich schwerer wiegt als das Verbreiten, Besitzen oder Besitzverschaffen solcher Bilder. Wir brauchen daher einen eigenen Straftatbestand für das Betreiben von Kinderpornografie-Foren. Wer diese betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter."
Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf der Bundesjustizministerin für ein Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet reicht nicht aus, um das Betreiben von Kinderpornografie-Foren unter eine ausreichende Strafandrohung zu stellen. Bayern fordert schon seit langem, das Betreiben von Online-Plattformen, die nur auf kriminelle Dienstleistungen und illegale Waren jedweder Art, also neben Kinderpornografie auch beispielsweise Waffen oder Drogen, ausgerichtet sind, unter Strafe zu stellen. Eisenreich: "Ich bin froh, dass die Bundesjustizministerin unsere Bundesratsinitiative endlich inhaltlich aufgreift. Aber der Entwurf reicht mir noch nicht. Insbesondere das verwerfliche Betreiben von Kinderpornografie-Plattformen darf nicht bloß, wie es der Entwurf vorsieht, mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wir brauchen hier Strafdrohungen, die dem besonderen Unrecht der Tat gerecht werden. Ich fordere daher einen eigenen Straftatbestand für das Betreiben von Kinderpornografie-Plattformen – mit einer höheren Mindeststrafe. Wer Internet-Tauschbörsen für Kinderpornografie betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter."
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