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Kunstminister Bernd Sibler ermuntert zur Bewerbung
Kunstminister Bernd Sibler ermuntert zur Bewerbung

Kunstminister Bernd Sibler ermuntert zur Bewerbung bis 31. Juli 2020: „Freiräume für kreatives Schaffen erweitern“ – Monatlicher Zuschuss für zwei Jahre

MÜNCHEN. Die Bewerbungsfrist für das Atelierförderprogramm des Bayerischen Kunstministeriums endet am 31. Juli 2020. Darauf wies Kunstminister Bernd Sibler heute in München hin. 100 bildende Künstlerinnen und Künstler haben im Rahmen des sog. Atelierförderprogramms die Chance auf einen Zuschuss des Freistaats für ihre Atelierkosten. Für zwei Jahre stellt ihnen das Kunstministerium 230 Euro monatlich zur Finanzierung oder Anmietung ihrer Arbeitsstätte zur Verfügung. Förderbeginn ist der 1. Januar 2021. Kunstminister Bernd Sibler ermuntert alle freischaffenden Künstlerinnen und Künstler in Bayern sich zu bewerben. „Mit dem Atelierförderprogramm wollen wir die Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern verbessern, damit sie sich möglichst frei von finanziellen Faktoren auf ihr kreatives Schaffen konzentrieren können. Die bildende Kunst besticht durch die Vielfalt ihrer Ausdrucksformen, durch die Kreativität, mit der Künstlerinnen und Künstler den Dialog suchen und auch durch die Diskussionen, die sie damit bei den Betrachtern auslöst. Das macht sie für unsere Gesellschaft unschätzbar wertvoll.“

Alle freischaffenden bildenden Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung und mindestens zweijährigem Hauptwohnsitz im Freistaat können sich bewerben. Die Anträge sind an die Regierung zu richten, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Künstlerin bzw. des Künstlers befindet. Das Förderprogramm existiert seit dem Jahr 1998. Die Bayerische Staatsregierung stellt die Mittel aus dem Kulturfonds Bayern bereit.

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