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Siegsdorf BAB A 8 Ablenkung durch Handy am Steuer
Siegsdorf BAB A 8 Ablenkung durch Handy am Steuer

Siegsdorf/BAB A 8 – Ablenkung durch Handy am Steuer führt fast zu Unfall

Ablenkung durch die verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer eines Kraftfahrzeuges spielt im Straßenverkehr eine bedeutende Rolle. Schätzungen von Unfallforschern zufolge spielt Ablenkung bei jedem vierten Verkehrsunfall eine Rolle.

Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass jeder siebte Lkw-Unfall darauf zurück zu führen ist. Allein im vergangenen Jahr beanstandete die Verkehrspolizeiinspektion Traunstein im Bereich der A 8 über 550 Fahrzeuglenker wegen Handy am Steuer.

Um diese Hauptunfallursache weiter zu bekämpfen führte die Verkehrspolizeiinspektion Traunstein am Mittwoch, 12.02.2020, mit mehreren uniformierten und zivilen Streifen eine Schwerpunktkontrolle durch. Gleich 12 Fahrzeugführer, darunter 4 Lkw-Lenker, mussten wegen Missachtung des Verbotes beanstandet werden.

Besonders eindringlich vor Augen geführt wurden das Gefahrenpotential im Falle eines 49-jährigen Lkw-Fahrers aus dem Raum Völklingen.

Der Mann war gegen 12.15 Uhr bei der Anschlussstelle Traunstein/Siegsdorf einer Polizeistreife aufgefallen, weil er mit seinem Klein-Lkw auf dem rechten Fahrstreife in „Schlangenlinien“ fuhr. Zur gleichen Zeit wollte ein Krankentransportwagen auf dem linken Fahrstreifen an dem Transporter vorbei fahren.

Gerade als sich beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe befanden, zog der Lkw-Fahrer nach links und kam mit einer Fahrzeughälfte über die Mittelleitlinie. Der Fahrer des Krankenwagens konnte nur durch eine Vollbremsung und ein scharfes Ausweichen einen Zusammenstoß verhindern.

Dies brachte den Transporter-Fahrer aber nicht aus der Ruhe. Als ihn die uniformierte Polizeistreife passierte, hatte er immer noch sein Handy in der Hand und tippte darauf herum. Gegen den Mann, der angab nur sein Navigationssystem eingestellt zu haben, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass nicht nur das reine Telefonieren mit dem Handy mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet werden kann. Vielmehr ist es schon verboten, irgendein Gerät der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik während des Führens eines Kraftfahrzeuges, aber auch als Fahrradfahrer, in der Hand zu halten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob beispielsweise der Motor des Fahrzeuges an einer Ampel durch die Start-Stopp-Automatik kurzfristig unterbrochen wird.

Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst

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