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ZORNEDING: 13 jähriger mit „E-Scooter“ ohne Versicherung und ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs
Am 01.10.2019 gegen 19:30 Uhr stellten Beamte der Polizeiinspektion Poing in Zorneding auf der Bahnhofstraße einen 13 jährigen Pöringer mit einem „E-Scooter“ auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung fahrend fest. Bei der folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der „E-Scooter“ keine Betriebserlaubnis hat und in keinster Weise den gesetzlichen Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) entsprach. Demzufolge war auch keine Versicherungsplakette angebracht. Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h wird der „E-Scooter“ als Kraftrad eingestuft. Die zum Führen von Krafträdern erforderliche Fahrerlaubnis konnte der 13 jährige Junge verständlicherweise „noch“ nicht vorweisen.
Gegen die Mutter wurde ein Strafverfahren wegen einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetzt sowie wegen Zulassen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Da der 13 jährige strafunmündig ist, ergeht hier eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei dringend, sich vor der ersten Fahrt mit einem „E-Scooter“ über die entsprechenden Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr, die Versicherungsmodalitäten und die ggf. erforderliche Fahrerlaubnis zu informieren.
Pressedienst
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