FAQs

Nachfolgend finden Sie einige Fragen, die ich regelmäßig von meinen Kunden gestellt bekomme. Deshalb habe ich sie in einem kleinen FAQ-Bereich zusammengefasst.

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf

Woran erkenne ich, dass Sie der richtige Makler für mich sind?
1) Ich stelle Sie in den Mittelpunkt meiner Aktivitäten und versuche, Ihnen im Rahmen meines kundenorientierten „Rundum-Services“ alle Aufgaben abzunehmen, die die Vermittlung Ihrer Immobilie mit sich bringt.

2) Da, im Gegensatz zu angestellten Maklern, mein Einkommen zu 100% aus meinen Provisionseinnahmen besteht (d.h. ich kein Fixgehalt beziehe), werde ich stets volles Engagement zeigen, Ihre Immobilie schnellstmöglich zum höchstmöglichen Preis zu verkaufen.

3) Im Rahmen meiner mehrmonatigen Ausbildung zum Immobilienfachmakler (gepr. durch RE/MAX), habe ich Seminare zu verschiedensten immobilien- spezifischen Thema besucht.

4) Durch das BVFI-Netzwerk und der damit verbundenen MLS- Datenbank erreiche ich deutlich mehr Maklerkollegen als andere Büros. Das erleichtert es, einen Käufer für Ihre Immobilie zu finden – ich bleibe dabei Ihr einziger, persönlicher Ansprechpartner.

Darf ich parallel zu Ihnen auch andere Makler mit dem Verkauf beauftragen?
Bei der Immobilienvermittlung gilt: „Viele Köche verderben den Brei“. Wenn mehrere Makler Ihre Immobilie anbieten, wissen diese genau, dass ihre Verkaufschancen vom Zufall abhängen. Die Vermittlung Ihres Objekts wird zum Lottospiel! Nur bei einem Exklusivauftrag geht der Makler eine Tätigkeitsverpflichtung ein und zeigt vollen Einsatz für den Verkauf Ihrer Immobilie. Deshalb gilt auch für mich: „100% Einsatz führt zu 100% Erfolg – mit einem Alleinauftrag!“

Was muss ich tun, wenn ich nicht alle Unterlagen meiner Immobilie vorliegen habe?
Kein Problem! Mit Ihrer Vollmacht besorge ich für Sie alle benötigten Dokumente: Bodenrichtwerte, Grundbuchauszüge, Auszüge aus der Bauakte, Teilungserklärungen, Aufteilungspläne, Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Versammlungsprotokolle etc.

Können auch die Kunden anderer Makler meine Immobilie kaufen, wenn ich Ihnen einen Exklusivauftrag erteile?
Ja! Ich kooperiere gerne mit allen anderen Maklern und derne Suchkunden, dadurch werden die Vermarktungszeiten extrem verkürzt. Wenn ein Makler einen Interessenten für Ihre Immobilie hat, darf auch dieser Ihre Wohnung oder Ihr Haus kaufen. Auch während der Laufzeit meines Exklusivauftrags!

Wie lang läuft der Vermittlungsauftrag?
Idealerweise strebe ich eine 6-monatige Laufzeit an. Dann haben wir eine realistische Chance, dass von mir in die Vermarktung investiertes Geld und Zeit zu einem für alle Seiten optimalen Ergebnis führen.

In wie vielen Internetportalen inserieren Sie meine Immobilie?
Durch die Insertion in den drei marktführenden Portalen (Immobilienscout24, Immonet, Immowelt) sowie den verschiedenen RE/MAX-Seiten, der Büro-Homepage, und mehreren regionalen Börsen ist eine große Reichweite garantiert.

Ich möchte kein Verkaufsschild an meiner Immobilie. Ist das möglich?
Grundsätzlich haben Sie bei der Auswahl der Vermarktungsaktivitäten ein Mitspracherecht. Wenn Sie aus nachvollziehbaren Gründen eine bestimmte Maßnahme nicht wünschen, akzeptiere ich dies selbstverständlich. Sie müssen sich jedoch stets bewusst sein, dass auch diese eine Maßnahme vielleicht genau den richtigen Käufer auf Ihre Immobilie aufmerksam machen kann.

Woran erkenne ich, ob Sie auch wirklich aktiv den Verkauf meiner Immobilie vorantreiben?
Unaufgefordert schicke ich Ihnen monatlich meinen Aktivitätenbericht zu bzw. informiere Sie in einem persönlichenn Gespräch. Hier erfahren Sie, welche Aktivitäten ich im vergangenen Monat ergriffen habe und wie die Resonanz und der aktuelle Stand der Vermarktung aussehen.

Was muss ich als Verkäufer zahlen, wenn innerhalb der Auftragslaufzeit kein Käufer gefunden wurde?
Sollte ich wider Erwarten keinen Käufer für Ihre Immobilie finden, ist dies allein mein Risiko. Ich verlange von Ihnen keine Aufwandsentschädigung oder ähnliches, für Sie fallen in diesem Fall keine Kosten an. Auch das ist ein Grund, warum ich während der Laufzeit alles dafür gebe, um zum Verkaufserfolg zu kommen.

Was passiert, wenn Sie einen konkreten Kaufinteressenten gefunden haben?
Wenn sich ein Interessent zum Kauf entschlossen hat, lasse ich eine Reservierungsvereinbarung unterschreiben. Die Zahlung einer Reservierungsgebühr bekräftigt seine ernsthaften Kaufabsichten. Erst nach Vorliegen einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung lasse ich vom Notar einen Kaufvertragsentwurf vorbereiten, den ich auf Wunsch mit Ihnen und dem Käufer bespreche. Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, wird beim Notar der Kaufvertrag unterzeichnet. Auch nach dieser Beurkundung stehe ich Ihnen und dem Käufer zur Verfügung, z.B. bei der Übergabe.

Häufige Fragen zur Immobilienvermietung

Was kostet mich als Vermieter die Mietersuche?
Nichts! In München und im Münchner Umland wird die Maklerprovision in der Regel allein vom Mieter gezahlt.

Muss ich als Vermieter bei Besichtigungsterminen anwesend sein?
Nein! Wenn Sie es wünschen kümmere ich mich um die Koordination und Durchführung der Besichtigungen. Ich mache keine Massenbesichtigungen. Auch Besichtigungen werden kontrolliert und professionell abgewickelt, damit Ihre Immobilie keinen Schaden nimmt.

Habe ich ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Mieter?
Selbstverständlich! Wenn ich einen oder mehrere Interessenten gefunden habe, die Ihre Wohnung mieten möchten, stelle ich Ihnen diese vor und berate Sie bei der Mieterauswahl.

Prüfen Sie die Bonität der Mietinteressenten?
Ja! Eine Selbstauskunft, aktuelle Verdienstnachweise und eine Bonitätsprüfung lasse ich mir von jedem Interessenten vorlegen, bzw. besorge diese wenn notwendig. Darüber hinaus dient die durch den Mieter zu zahlende Provision bereits im Vorfeld als „Sieb“, weniger solvente Mietinteressenten fragen bereits gar nicht erst auf provisionspflichtige Wohnungen an.

Füllen Sie den Mietvertrag für mich aus?
Gerne unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung des Mietvertrags und bin bei der Unterzeichnung für Fragen beratend anwesend.

Führen Sie die Übergabe durch?
Eine professionelle Übergabe gehört zu meinem Service natürlich dazu.

Darf ich mich auch nach der Übergabe an sie wenden?
Gerne berate und ich betreue ich Sie über den Abschluß des Vermeitungsvertrages hinaus.